Umtauschpflicht für alte Führerscheine, StVO-Novelle 2021, neuer Bußgeldkatalog

  • Sie wollen Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall beim Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen ?
  • Sie sind verletzt worden; welches Schmerzensgeld steht Ihnen zu ?
  • Ihre Kaskoversicherung weigert sich zu zahlen, weil Sie angeblich grobfahrlässig gehandelt haben sollen ?
  • Man beschuldigt Sie, am Steuer alkoholisiert gefahren zu sein ?
  • Ihr Punktekonto beträgt bereits 7 Punkte und Ihr Führerschein ist deshalb in Gefahr ? Eine MPU wurde angeordnet ?
  • Das Straßenverkehrsrecht ist ebenso vielschichtig wie kompliziert, wenn es ins Detail geht. Wenden Sie sich daher möglichst frühzeitig an meine Kanzlei, wenn es Schwierigkeiten gibt; dann kann ich Ihnen schnell und effizient helfen.

Beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, oder Straftat ist es besonders wichtig, am Anfang keine Fehler zu machen. Viele Reden sich in der ersten Aufregung bei einer Polizeikontrolle quasi "um Kopf und Kragen".

Der Spruch "Schweigen ist Gold" hat hier eine besondere Bedeutung. Deshalb ist die möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt besonders wichtig.

Verteidigung

Gegen den Vorwurf einer Straftat z.B. §142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" oder §316 StGB "Trunkenheitsfahrt" Beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit z. B. Verstoß gegen §23 Abs. 1 a, b StVO z.B. " Handy am Steuer"

Schadensersatz

KFZ-Sachschaden (konkrete und "fiktive" Schadensabrechnung), 130 % Rechtsprechung des BGH, Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Merkantiler Minderwert, Verdienstausfall bei Selbständigen

Schmerzengeld

Schmerzensgeldtabelle nach Sanden/ Danner/ Küppersbusch als Anhaltspunkt für die Höhe eines möglichen Anspruches, sowohl bei Körperschäden als auch bei psychischen Beeinträchtigungen "Schockschäden".

Gewährleistung

Erheblichkeit eines Mangels bei einem KFZ, Die "Fünf-Prozent-Entscheidung" des BGH. , Unbehebbarer Mangel, Arglistiges Verkäuferverhalten, Werkstattrecht.

Wenn man sich gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid wehren will, kommt es zunächst darauf an, die Einspruchsfrist zu wahren. Diese beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bescheides. In dieser Zeit sollten Sie Ihren Verteidiger beauftragen und zunächst vor der Polizei keine Angaben zur Sache machen ("Aussageverweigerungsrecht"). Dieser wird Akteneinsicht beantragen und danach entscheiden, welche Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung gegen den erhobenen Vorwurf bestehen.

Bereits im Ermittlungsverfahren vor Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es oftmals die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wenn die Schuld gering ist und ein einmaliges Fehlverhalten vorliegt. Sollte es ins gerichtliche Verfahren übergehen, kann in vielen Fällen eine Reduzierung der zunächst im Strafbefehl verhängten Geldstrafe  erreicht werden.

Rufen Sie mich daher rechtzeitig in solchen Fällen an oder verwenden Sie das nachfolgende Kontaktformular.