Profil der Kanzlei

mit Schwerpunkten

Die Kanzlei ist zwar auf die nachfolgend näher beschriebenen Rechtsgebiete ausgerichtet, jedoch nicht allein darauf begrenzt. Die wenigsten Fälle im Alltag beziehen sich ausschließlich auf ein einziges Rechtsgebiet. So ist beispielsweise eine rechtlich umfassende Beratung zu einem vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag ohne weitere Hinweise zu den Sozial- und Steuerrechtlichen Folgen gar nicht möglich.

Ebenso wie ein Verkehrsunfall nicht ohne sichere Kenntnisse im Versicherungsrecht abgewickelt werden kann, kommt bei der Rückabwicklung eines KFZ- Kaufvertrages nicht nur Gewährleistungsrecht, sondern auch Bank- und Leasingrecht zur Anwendung. Wir beraten und vertreten Sie daher umfassend im gesamten Bereich des Zivilrechts. Auch die Strafverteidigung, von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei und Staatsanwaltschaft, bis zur Verteidigung im gerichtlichen Verfahren ist vom Kanzleiprofil abgedeckt.

Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei ausschließlich Arbeitnehmer, nicht die Arbeitgeberseite. Damit werden mögliche Interessenskonflikte vermieden. Ansonsten richtet sich das juristische Angebot der Kanzlei in gleichem Maße an den "Rechtssuchenden" im Allgemeinen, wie an Freiberufler und mittelständische Unternehmen.

Versicherungsrecht

Wann lohnt es sich, nach einem Verkehrsunfall die Kaskoversicherung einzuschalten ?

Was ist eine "Obliegenheitsverletzung" ? Wann gilt ein Versicherungsfall als "grob fahrlässig" herbeigeführt" ?

Was ist eine "Deckungsklage" ?

Arbeitsrecht

Ihr langjähriger Arbeitsplatz soll aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen wegfallen. Haben Sie einen Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzstelle ?

Wird Ihnen mit Kündigung gedroht ? Ihre geleisteten Überstunden werden nicht angemessen vergütet ?

Das erteilte Arbeitszeugnis ist zu pauschal und fehlerhaft ? Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit ?