Arbeitsvertrag, Home Office, Kündigungsschutz

Durch die stetigen Veränderungen in der modernen Arbeitswelt mit sich verändernden Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens einmal juristische Hilfe im Arbeitsrecht benötigt. Es geht dabei oftmals um Dinge wie das Arbeitszeugnis, das nicht in qualifizierter Form erteilt wurde, um Teilzeit- oder Befristungsfragen, Urlaubsanspruch, oder eine ausgesprochene Abmahnung. Spätestens dann, wenn das Arbeitsverhältnis in Gefahr gerät, durch eine angedrohte oder bereits erteilte Kündigung, ist "Gefahr in Verzug". Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung muss Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Versäumt man diese Frist, ist meist keine gerichtliche Überprüfung mehr möglich. Auch eine angemessene Abfindung lässt sich meist nur nach Erhebung einer Klage erfolgreich durchsetzen. Ich vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht, berate Sie jedoch auch im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung umfassend, wenn es zunächst noch darum geht, Ihre "Rechte auszuloten". Es muss zum Schutz des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall sorgfältig überlegt werden, ob ein Rechtsstreit erforderlich ist, oder ob eine außergerichtliche Lösung die sinnvollere Alternative bietet. Gerade Großunternehmen versuchen meist über Sozialpläne mit Abfindungs- oder Alterslösungen

den geplanten Stellenabbau durchzusetzen. Nach genauer Prüfung eines vorgelegten Aufhebungsangebotes und frühzeitigem Verhandeln mit dem Arbeitgeber kann oftmals mehr, als die zunächst angebotene Standardlösung erreicht werden. Auch wenn Sie sich vorab "nur so" über Ihre möglichen Rechte beraten lassen wollen, ohne gegenüber Ihrem Arbeitgeber aufzutreten, sind Sie in meiner Kanzlei an der richtigen Stelle. Typische Fragestellungen sind insbesondere: Habe ich Anspruch auf eine angemessene Ersatzstelle im Unternehmen ? Ist eine Versetzung an einen anderen Standort möglich und zumutbar ? Steht mir nach den Regelungen einer Betriebsvereinbarung bzw. eines Sozialplans ein Anspruch auf Altersteilzeit oder Vorruhestand zu ? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung ? In welcher Höhe ? Wie viel bleibt mir nach Abzug von Steuern noch von einer Abfindung netto übrig ? Muss ich eine Sperrzeit oder Ruhenszeit beim Bezug von AlG 1 einkalkulieren ? Lässt sich eine Sperrzeit vermeiden ? Benutzen Sie zur Kontaktaufnahme gerne den Button auf dieser Seite weiter unten oder rufen Sie mich an.

Verteidigung

Gegen den Vorwurf einer Straftat z.B. §142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" oder §316 StGB "Trunkenheitsfahrt" Beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit z. B. Verstoß gegen §23 Abs. 1 a, b StVO z.B. " Handy am Steuer"

Schadensersatz

KFZ-Sachschaden (konkrete und "fiktive" Schadensabrechnung), 130 % Rechtsprechung des BGH, Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Merkantiler Minderwert, Verdienstausfall bei Selbständigen

Schmerzengeld

Schmerzensgeldtabelle nach Sanden/ Danner/ Küppersbusch als Anhaltspunkt für die Höhe eines möglichen Anspruches, sowohl bei Körperschäden als auch bei psychischen Beeinträchtigungen "Schockschäden".

Gleichbehandlung, AGG

Diskriminierungsverbot, Stellenausschreibungen, "Objektive Eignung" von Bewerbern Entschädigungszahlungen