Private Unfallversicherung, Obliegenheitsverletzungen Regress bei grober Fahrlässigkeit
Im Versicherungsrecht geht es um das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und dem Versicherer mit den jeweiligen Rechten und Pflichten, bzw. Ansprüchen. Diese ergeben sich sowohl aus dem Vertrag selbst, dem Gesetz (z. B. Versicherungsvertragsgesetz, VVG) und aus den jeweiligen, meist umfangreichen Versicherungsbedingungen, dem berühmten "Kleingedruckten". Die Prüfung und Durchsetzung des Anspruches auf die Versicherungsleistung unter Beachtung der Besonderheiten in den einzelnen Versicherungssparten ist die zentrale Aufgabe. Von der Kraftfahrt, über die Gebäude- oder Hausratversicherung bis zur privaten Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung, wir haben das Wissen und die langjährige Erfahrung, um Sie in der komplexen Materie der Versicherungen wirkungsvoll zu unterstützen. Selbstverständlich sind wir auch in allen Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung mit Fachwissen und langjähriger Berufserfahrung der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie die komplette Korrespondenz und können Ihnen auch dann helfen, falls die Zusage der Rechtsschutzversicherung einmal zu Unrecht verweigert werden sollte.
Themen wie " Widerruf", " Regress des Versicherers nach dem Vorwurf einer Straftat", "Verletzung Anzeigepflicht", "Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, bzw. bedingten Vorsatzes" mit behaupteter Leistungsfreiheit, "Vorvertraglichkeit" , Eintritt des Versicherungsfalles oder die Frage nach der "medizinisch notwendigen Heilbehandlung" sind nur einige der typischen Fallgestaltungen. Wenden Sie sich in allen Fällen möglichst frühzeitig, z.B. nach einer ersten Ablehnung der Versicherungsleistung an meine Kanzlei, damit ich Ihre Rechte bestmöglich vertreten kann. Im Falle des Widerrufes einer Vertragserklärung gilt es, eine Frist von 14 Tagen, einzuhalten, bei Lebensversicherungen 30 Tage.